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 Touristen-Visum
Staatsbürger Deutschlands, Österreichs und der Schweiz benötigen kein Visum, wenn die Reise nach Neuseeland höchstens drei Monate dauert. Sie müssen jedoch:
  • ein gültiges Rückreise- oder Weiterflugticket in ein Land, in das Sie Einreiserecht haben, vorweisen können.
  • genügend Geldmittel nachweisen können. Das heisst: 1000 NZ$ pro Person für jeden Monat in Neuseeland.
  • einen Reisepass besitzen, der drei Monate länger gültig ist als das geplante Rückreisedatum.
  • das Land verlassen, bevor die drei Monate abgelaufen sind.
Ein Touristen-Visum muss beantragt werden, wenn Sie sich länger als 3 Monate in Neuseeland aufhalten wollen. Beachten Sie bitte die Regularien entsprechend des Antragsformulars für ein Informationsblatt zum Touristenvisum. Die Formulare für ein Touristen-Visum können Sie von der New Zealand Immigration Service Webpage herunterladen.

 Beantragung eines Touristen-Visums
Wenn Sie in Deutschland wohnen, schickt Ihnen auf schriftliche Anfrage die Botschaft Neuseelands ein Antragsformulare zu, wenn dem Schreiben ein mit 1,50 EUR frankierter A4 Rückumschlag beiliegt.
  • Neuseeländische Botschaft
    Friedrichstrasse 60 - 10117 Berlin
    Tel.: (030) 20 62 10 - Fax: (030) 20 62 11 14
    E-Mail: nzemb@t-online.de
    Öffnungszeiten:
    Mo-Fr 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr (Freitags nur bis 16:30 Uhr)

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, wenden Sie sich bitte an das Neuseeländische Generalkonsulat in Genf:

  • New Zealand Consulate General
    1218 Grand Saconnex - CH-1211 Geneva
    Tel.: 0041-22-929 0350 - Fax: 0041-22-929 0374
    E-Mail: nz@mbox.unicc.org

Wenn Sie in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an das neuseeländische Generalkonsulat in Wien um die Antragsformulare zu erhalten. Diese sollten ausgefüllt und vollständig an die Botschaft in Berlin (siehe oben) geschickt werden:

  • New Zealand Consulate General
    Springsiedelgasse 28 - A-1190 Wien
    Tel.: 0043-1-318 8505 - Fax: 0043-1-318 6717
    E-Mail: bbolt@cso.net

 Beantragung von Informationen zum Touristenvisum

Deutsche und Österreichische Staatsbürger mit einem gültigen Pass dürfen sich bis zu drei Monaten in Neuseeland aufhalten, ohne ein Visum zu beantragen. Sie müssen allerdings bei der Einreise nach Neuseeland ihr Flugticket (mit einem Weiterreise-Datum innerhalb der drei visafreien Monate) vorzeigen.

Ein Besuchervisum muss beantragt werden, wenn Sie sich länger als 3 Monate in Neuseeland aufhalten wollen. Der Höchstaufenthalt sind 9 Monate innerhalb einer 18-monatigen Frist. Man kann in Neuseeland drei weitere Monate, bis zu einem 12-monatigen Aufenthalt, beantragen. Besucher müssen dann allerdings 12 Monate warten bis sie wieder eine Einreisegenehmigung beantragen können.

Mit Ihrem komplett ausgefüllten Besuchervisum-Antragsformular müssen Sie die folgenden Unterlagen an die Botschaft von Neuseeland in Berlin schicken:

  • das Original Ihres Reisepasses, - keine Identitätskarten (pro Person ein Pass), dessen Gültigkeit 3 Monate über den letzten Tag Ihres Aufenthaltes in Neuseeland hinausgeht. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr können mit einem Kinderausweis (mit oder ohne Foto) reisen oder im Reisepass ihrer Eltern vermerkt sein. Minderjährige Kinder über sechs Jahre alt sollten im Kinderausweis ein Foto neueren Datums haben oder im Besitz eines offiziellen Reisepasses sein.
  • die Visum-Antragsgebühr von EUR 50 (inkl. Einschreiben-Rückportokosten für Ihren Pass)- bezahlbar nur in Bar oder Euroscheck, oder Verrechnungsscheck ausgestellt an das "New Zealand Immigration Service" (Österreichische Staatsbürger zahlen keine Visagebühren, müssen allerdings fünf internationale postal coupons (für Einschreiben-Rücksendeporto) mit dem Reisepass und den erforderlichen Unterlagen nach Berlin schicken!
  • ein neues Passbild - an das Antragsformular geheftet
  • den Nachweis Ihrer Geldmittel. Das heisst:
    - NZ$ 1000 pro Person für jeden Monat in Neuseeland, - oder
    - NZ$ 400 pro Person für jeden Monat bei Verwandtenbesuch, oder wenn Hotel Unterkunftskosten schon bezahlt worden sind. Sie müssen aber jeweils Nachweis dafür liefern, zum Beispiel im voraus bezahlte Hotelcoupons oder eine schriftliche Bestätigung Ihrer in Neuseeland wohnhaften Verwandten.
  • Für Visa-Antragssteller, wohnhaft in Deutschland, von nicht visafreien Ländern:
    - Schriftliche Bestätigung Ihres deutschen Arbeitgebers oder Universität, dass Sie zur Zeit und nach Ihrer Rückkehr von Neuseeland dort beschäftigt sind und sein werden.
    - Sollten Sie mit Ihrem Ehepartner nach Neuseeland reisen der einen deutschen Reisepass besitzt, bitte senden Sie uns eine Kopie beider Reisetickets und die Kopie des Reisepasses Ihres Ehepartners.
  • den Nachweis Ihrer Weiterreise, eine Bestätigung Ihres Reisebüros oder eine Kopie Ihres gültigen Weiterflugtickets in ein Land, in das Sie Einreiserecht haben.

Der Nachweis Ihrer Geldmittel sollte durch Travellerschecks, einen Kreditbrief oder Kontoauszug Ihrer deutschen/österreichischen Bank oder einem neuseeländischen, in Ihrem Namen eröffneten Konto nachgewiesen werden. Im Falle, dass Eltern die finanzielle Garantie ihrer Kinder übernehmen, muss ein Bestätigungsschreiben der Eltern mit deren letzem Kontoauszug oder Bankbescheinigung dem Antrag beigelegt werden. Beim Ausfüllen des Touristen-Antragsformulares kreuzen Sie bitte nur die Felder für Visas (nicht Permits) an. Permits werden bei der Ankunft in Neuseeland durch das Ausfüllen der "Arrival Cards" beantragt!

Bitte schicken Sie, frühestens 3 Monate vor Ihrer Abreise, nur vollständig ausgefüllte Besuchervisum-Anträge (ein Antragsformular und eine Gebühr pro Familie!), mit allen angeforderten Unterlagen, an die Botschaft von Neuseeland in Berlin. Bei unterschiedlichen Familiennamen muss eine Heirats- und/oder Geburtsurkunde beigelegt werden (bei De-facto-Partnern eine Miet-, Bank-oder ähnliche Bescheinigung mit einem Bestätigungsschreiben vom Antragssteller dass die Partner mindestens 2 Jahre zusammen gelebt haben).

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