Übergang von General Skills Category zu Skilled Migrant Category
Am 12.11.2003 hat die neuseeländische Regierung weitere Einzelheiten zu den bereits angekündigten Änderungen im Einwanderungsrecht bekannt gegeben:
Mit Wirkung vom 12. November 2003, 12.00 Uhr ist die Nachfolgerin der General Skills Category, die Interim General Skills Category abgeschafft worden. Anträge in dieser Kategorie können ab sofort nicht mehr eingereicht werden.
An deren Stelle wird die sog. Skilled Migrant Category treten, die im Laufe des Dezembers in Kraft treten wird, d.h. Verfahren in dieser Kategorie können ab Mitte Dezember eingeleitet werden. Nähere Einzelheiten werden bis dahin nach und nach bekannt gegeben.
Die drei Phasen des künftigen Residence-Verfahrens Das vollständige Residence Verfahren wird künftig im wesentlichen aus den folgenden drei Phasen bestehen:
An die Stelle des früheren Residence Antrags wird in Zukunft eine "Expression of Interest (EOI)" treten, mit der der Antragsteller sein Interesse an einem Residence Status anzeigen kann. Diese EOI werden ab Mitte Dezember eingereicht werden können.
Die EOI gelangt zusammen mit allen anderen eingehenden EOI in einen Pool, aus dem der New Zealand Immigration Service periodisch die am besten qualifizierten EOI auswählt.
Die Antragsteller, deren EOI ausgewählt werden, werden dann förmlich eingeladen, den eigentlichen Residence Antrag zu stellen.
Nach abgeschlossener Prüfung der im Antrag dargelegten Umstände erhält der Antragsteller entweder ein Residence Visum/Permit oder ein "Work to Residence Visum/Permit". Letzteres ermöglicht nach einer gewissen Zeit den Übergang vom Work Permit- zum Residence Status. Ergänzend kann der Immigration Service auch beschließen, dass ein Interview mit dem Antragsteller stattzufinden hat. Schließlich wird der NZIS nach Abschluß des eigentlichen Residence Verfahrens nach Ablauf einer gewissen Zeit noch einmal mit dem Antragsteller in Verbindung treten, um abzuverfolgen, wie erfolgreich der Antragsteller mittlerweile Fuß fassen konnte.
Wesentliche inhaltliche Änderungen Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen des Antragsverfahrens sind:
- Weniger Kriterien für die Festlegung der Mindesterfordernisse
- Einführung von zusätzlichen Bonus Points für bestimmte Nachweise
Künftig wird es nur noch die folgenden Mindesterfordernisse geben:
» Good health
» Good character
» English language capabilities
Wer diese Kriterien erfüllt, nicht älter als 55 Jahre ist und außerdem mindestens 100 Punkte nach einem neu entwickelten Punktesystem erzielt, kann sein Interesse an einer Antragstellung förmlich anzeigen (Expression of Interest).
In der Praxis wird es jedoch - im Gegensatz zu dem oben Gesagten - gerade auf weitere drei Aspekte besonders ankommen, wenn es darum geht möglichst viele Punkte darzustellen, um andere im Pool befindliche Bewerber zu überbieten:
Eine anerkannte Ausbildung und/oder Arbeitserfahrung werden bei der Berechnung der Punkte eine überaus wichtige Rolle spielen.
Ein Job Offer muss, anders als bis zuletzt, zu dem Zeitpunkt noch nicht unbedingt vorliegen, jedoch wird es auch hierfür wichtige Punkte geben.
Gerade diese Kriterien wird der Immigration Service nämlich zugrunde legen, um zu bewerten, ob ein Kandidat die Möglichkeit hat in Neuseeland Fuß zu fassen und voraussichtlich zu Neuseelands sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung beitragen wird.
Vermögen bleibt hingegen in Zukunft offensichtlich völlig ohne Belang.
Durch die Einführung von Bonus Points sichert sich Neuseeland ein wichtiges Vehikel zur Feinsteuerung seiner Einwanderungspolitik nach den folgenden Kriterien:
Regionale Steuerung (Punktabzug für Job Offer in Auckland und Umgebung, Bonus Points für Regionen in denen Wachstum angestrebt wird)
Arbeitsmarktsteuerung (Bonus Points für Job Offer in Bereichen mit Wachstumspotenzial und/oder "absolute skills shortage"
Was folgt daraus? Da nur die EOI mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt werden, kommt es mehr denn je darauf an, möglichst viele Punkte zu erzielen. Antragsteller mit "top points" werden erklärter Maßen bevorzugt.
Die "Big Points" Nach der neuen Punkteskala sind die meisten Punkte in den folgenden Bereichen zu erzielen:
Skilled Employment oder "relevantes" Job Offer: 50 - 60 Punkte
Qualifications: 50-55 Punkte
Age: maximal 30 Punkte
Relevant Work Experience: maximal 30 Punkte
Bonuspunkte wird es darüber hinaus für andere job offer, nicht relevante Arbeitserfahrung und bestimmte Qualifikationen geben, sowie für das job offer oder die Qualifikation eines mit beantragenden Partners.
Wie viele Punkte wird man zukünftig für einen erfolgreichen Antrag benötigen?
Nach dem bisher geltenden System war jeder Antrag automatisch erfolgreich, wenn der Antragsteller die Passmark von zuletzt 29 Punkten erreichte. Jetzt werden mindestens 100 Punkte (nach dem neuen Punktesystem) erforderlich sein, um in den Pool zu gelangen, eine automatische Passmark gibt es jedoch nicht mehr. Es werden vielmehr so viele Anträge aus dem Pool gewählt werden, bis die angestrebte Zahl der Immigranten erreicht ist. Im laufenden Jahr wird diese Zahl mit 27.000 angegeben. Dabei werden, wie dargestellt, immer die EOI mit den höchsten Punktzahlen zuerst abgeschöpft werden. Wir gehen davon aus, dass sich vermutlich in einigen Monaten herauskristallisieren wird, bei welcher Punktezahl realistische Chancen für eine Einladung zur Antragstellung bestehen.
Vergleich zwischen gestern und heute: Wir haben für zur Veranschaulichung einen Vergleich zur jetzigen Lage hergestellt und den zukünftigen Punktestand für 3 alternative Szenarien ermittelt, die bis jetzt erfolgreich waren - unter Nichtberücksichtigung von Bonus Points.
Ein Antragsteller mit anerkannter Ausbildung und einem relevanten Job Offer sowie der folgenden Konstellation von Arbeitserfahrung und Lebensalter erzielte bislang 29 bzw. 30 Punkte und erreichte dadurch bzw. überschritt die bisherige Passmark:
a. 20 Jahre Arbeitserfahrung / Lebensalter: 45 - 49 Jahre (30 Punkte)
b. 10 Jahre Arbeitserfahrung / Lebensalter: 35 - 39 Jahre (29 Punkte)
c. 2 Jahre Arbeitserfahrung / Lebensalter: 25 - 29 Jahre (29 Punkte)
Zukünftig erreicht derselbe Antragsteller die folgenden Punktzahlen:
a. 140 Punkte
b. 155 Punkte
c. 140 Punkte
Es ist anzunehmen, dass ein Punktergebnis in diesem Rahmen auch zukünftig erfolgreich sein wird, dies kann jedoch wie oben ausführlich dargestellt, derzeit nur Spekulation sein.
Empfehlung: Da die wesentlichen Voraussetzungen zumindest inhaltlich unverändert bleiben werden, empfiehlt es sich, die sich gegenwärtig in der Vorbereitungsphase befinden, ihre Vorbereitungen unverändert fortzusetzen. Dies gilt insbesondere für
die Durchführung von Ausbildungsbegutachtungen, da auch in Zukunft recognised qualifications ein wichtiger Grundstein für die Antragstellung sein werden. 50 der erforderlichen 100 Punkte werden alleine auf diesem Wege nachgewiesen. Ebenso haben die Partner- Ausbildungen nach wie vor eine wichtige Rolle (10 zusätzliche Punkte).
Sämtliche Urkunden sollten bereits weiter vorbereitet werden, indem Beglaubigungen und Übersetzungen eingeholt werden.
Auch der Sprachtest kann so bald wie möglich abgelegt werden.
Polizeiliche Führungszeugnisse können bereits beantragt werden, dürfen aber bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
Medicals können ebenfalls bereits eingeholt werden, dürfen aber bei Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
Diese Vorbereitungen werden gewährleisten, dass alle wesentlichen Formalitäten für die neue Vorstufe des Antrags, die EOI, bereits beachtet sind, wenn die Einreichung offiziell zugelassen wird.