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Leben und Arbeiten - Visum - Arbeitsvisum

 Beantragung eines Arbeitsvisums

Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, brauchen Sie ein festes Arbeitsangebot aus Neuseeland und benötigen ein "Approval in Principle", das von der Einwanderungsbehörde Neuseelands an den jeweiligen Arbeitgeber ausgestellt ist. Gleiches gilt bei Praktika (bei denen jedoch kein "Approval in Principle" notwendig ist), bei ehrenamtlicher Arbeit und Tätigkeiten, für die als Gegenleistung freie Unterkunft/Verpflegung gewährt wird, z.B. beim Arbeiten auf einer Farm. Weitere Informationen finden Sie auf der Webpage des New Zealand Immigration Service (NZIS), wo Sie Antragsformulare für ein Arbeitsvisum herunterladen können. Beachten Sie bitte ebenfalls die Regularien entsprechend des Antragsformulars für ein Informationsblatt zum Arbeitsvisum.

 Wo Sie das Arbeitsvisum beantragen müssen
Bewerber, die in Deutschland oder Österreich wohnhaft sind, sollten Ihre vollständig ausgefüllten Antragsformulare an die Botschaft von Neuseeland in Berlin schicken.
  • Neuseeländische Botschaft
    Friedrichstrasse 60 - 10117 Berlin
    Tel.: (030) 20 62 10 - Fax: (030) 20 62 11 14
    E-Mail: nzemb@t-online.de
    Öffnungszeiten:
    Mo-Fr 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr (Freitags nur bis 16:30 Uhr)

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, schicken Sie bitte Ihre Antragsformulare an das neuseeländische Generalkonsulat in Genf:

  • Neuseeländisches Generalkonsulat
    2 Chemin des Fins - 1218 Grand Saconnex
    Geneva (PO Box 334, CH-1211) - Geneva 19
    E-Mail: nz@mbox.unicc.org

 Beantragung von Informationen zum Arbeitsvisum
Senden Sie die Unterlagen mit folgenden Dokumenten an die Botschaft Neuseelands in Berlin (Adresse s.o.):
  • ein Stellenangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers, wobei die angebotene Position und die Dauer der Arbeit angegeben sein muß.
  • Englische Übersetzung und die Orginale Ihrer Arbeits- und Qualifikationsnachweise aus denen hervorgeht, dass Sie für die Stelle geeignet sind.
  • die Visum-Antragsgebühr von EUR 110 (inkl. Einschreiben-Rückportokosten für Ihren Pass)- bezahlbar nur in Bar oder Euroscheck, oder Verrechnungsscheck ausgestellt an das "New Zealand Immigration Service".
  • den Nachweis Ihrer Weiterreise, eine Bestätigung Ihres Reisebüros oder eine Kopie Ihres gültigen Weiterflugtickets in ein Land, in das Sie Einreiserecht haben, wenn Ihre Arbeitsaufenthalt nicht länger als 12 Monate dauert.
  • das Original Ihres Reisepasses und ein neues Passbild - an das Antragsformular geheftet.
  • beim Ausfüllen des Touristen-Antragsformulares kreuzen Sie bitte nur die Felder für Visas (nicht Permits) an. Permits werden bei der Ankunft in Neuseeland durch das Ausfüllen der "Arrival Cards" beantragt!

Ein Arbeitsvisum wird für maximal 3 Jahre ausgestellt, es kann danach jedoch neu beantragt werden. Je nach Laufzeit können ein polizeiliches Führungszeugnis und eine medizinische Untersuchung verlangt werden. Für eventuell miteinreisende Partner gelten getrennte Regelungen, es muß ein separates Visum beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Einige Berufe bedürfen der Zulassung (Registration), bevor man in diesem Beruf tätig werden und ein Work-Visa/Permit beantragen kann. Weitere Informationen...

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